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   OLG Köln, 01.07.1959 - 6 U 43/59   

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OLG Köln, 01.07.1959 - 6 U 43/59 (https://dejure.org/1959,1652)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.07.1959 - 6 U 43/59 (https://dejure.org/1959,1652)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Juli 1959 - 6 U 43/59 (https://dejure.org/1959,1652)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 388
  • NJW 1960, 825 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    2 Z 119/59|BGH; 12.01.1960; VI ZR 220/58">NJW 1960, 821) berechtigte Zweifel an der Verfügungsbefugnis des verfügenden Ehegatten für eine Beanstandung durch das Grundbuchamt genügen läßt, wobei nicht nur die unterbreiteten Eintragungsunterlagen, sondern auch anderweit bekannt gewordene oder nach der allgemeinen Lebenserfahrung naheliegende Umstände zu berücksichtigen seien, ist das vorliegende Oberlandesgericht (vgl. auch dessen Beschluß vom 19. Oktober 1959, NJW 1960, 825) der Ansicht, das Grundbuchamt dürfe nur dann mit einer Zwischenverfügung den Nachweis, daß ein Gegenstand, über den ein Ehegatte verfüge, nicht dessen gesamtes Vermögen darstelle, oder die Zustimmung des anderen Ehegatten verlangen, wenn auf Grund der aus den Eintragungsunterlagen ersichtlichen Tatsachen ein begründeter Anlaß zu der Annahme bestehe, daß eine Verfügung über das gesamte Vermögen vorliege.
  • BGH, 05.01.1965 - VI ZR 24/64

    Verzinsung von Schmerzensgeldansprüchen

    Ob bei einem derartigen Klageantrag eine Zinspflicht ab Rechtshängigkeit (§ 291 BGB) oder erst ab Verkündung oder gar Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils entsteht, wird von der herrschenden Auffassung im ersten Sinne beantwortet (OLG Neustadt, NJW 60, 2058; OLG Nürnberg, VersR 62, 626; OLG Celle, NJW 63, 1205; Staudinger-Werner, 11. Aufl. § 291, 8; Palandt-Danckelmann, § 291, 1; Mann, NJW 60, 825; Wussow, Das Unfallhaftpflichtrecht 8. Aufl. Tz. 1523; Geigel, Der Haftpflichtprozeß 12. Aufl. Bem.

    6, 17; a.A. OLG Köln, NJW 60, 388; Palandt-Gramm, § 847, 5 e).

    Bedeutung hat die Unterscheidung aus anderen Erwägungen lediglich im Zusammenhang mit Geldentwertung und Währungsumstellung erlangt (vgl. Mann, NJW 60, 388).

  • BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 44/63

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts - Klage auf Zubilligung eines angemessenen

    Der Unterscheidung zwischen Geldsummenschuld und Geldwertschuld kommt in diesem Zusammenhang keine Bedeutung zu (OLG Neustadt NJW 60, 2058; OLG Celle NJW 63, 1205; LG Aurich NJW 61, 1120; Staudinger 10./11. Aufl. § 291 BGB Anm. 8; Palandt 24. Aufl. § 291 Anm. 1; - a.M. OLG Köln NJW 60, 388).
  • ArbG Frankfurt/Main, 03.07.2014 - 14 Ca 8641/12

    Entschädigungsanspruch einer gleichgestellten Bewerbers wegen Benachteiligung im

    Die Möglichkeit einer Verzinsung tritt erst in dem Augenblick ein, wenn und sobald der Anspruch den Charakter einer Geldsummenschuld erhält (so für den Schmerzensgeldanspruch OLG Köln, Urteil v. 01. Juli  1959 - 6 U 43/59 - NJW 1960, 388).
  • BGH, 10.05.1967 - VIII ZR 11/65

    Vorliegen eines verlorenen Baukostenzuschusses - Berücksichtigung der Leistung

    Es ist in der Rechtsprechung des erkennenden Senats anerkannt, daß Aufwendungen des Mieters auf die Mietsache um so mehr für einen Ausschluß des Rechts auf Mieterhöhung sprechen, je höher sie im Verhältnis zu den Leistungen des Vermieters sind (BGH Urteil vom 20. Oktober 1959 - VIII ZR 28/59 = WM 60, 114, 116, insoweit in BGH LM 1. BMietG § 19 Nr. 4 und NJW 1960, 389 [OLG Köln 01.07.1959 - 6 U 43/59] nicht abgedruckt; BGHZ 26, 310, 318) [BGH 04.02.1958 - VIII ZR 13/57].
  • BGH, 10.10.1963 - VII ZR 65/62
    Die Zweifelsfragen, die sich für die Verzinsung einer unbezifferten Klageforderung ergeben (vgl. OLG Köln NJW 1960, 388; OLG Neustadt NJW 1960, 2058 sowie BGH vom 2. April 1963 VI ZR 164/62 = VersR 1963, 726), spielen hier keine Rolle.
  • BGH, 08.03.1960 - VIII ZR 82/59

    Rechtsmittel

    Für einen solchen Fall hat der erkennende Senat ausgesprochen, bei der Würdigung, ob sich ein Ausschluß des Rechtes auf Mieterhöhung aus den Umständen ergebe, bedürfe es "in der Regel" zur Feststellung, in welchem Maße der Vermieter durch den Verlust dieses Rechts betroffen würde, eines Vergleiches der für die Errechnung der Vertragsmiete maßgebenden Unterlagen mit der der Kostenmiete zugrunde liegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung (Urteil vom 20. Oktober 1959 - VIII ZB 28/59 - NJW 1960, 388; WM 1960, 114).
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